Es besteht die Möglichkeit, von den österreichischen Sozialversicherungsträgern eine Teilkostenrückerstattung zu beantragen. Je nach Kasse ist diese unterschiedlich hoch.
Voraussetzung dafür ist:
· eine ärztliche Bestätigung zur Psychotherapie:
Den Vordruck erhalten Sie beim Erstgespräch von mir. Bitte bringen Sie mir diesen bestätigt von Ihrem Haus- oder Facharzt spätestens zur 2. Therapieeinheit mit.
· das Vorliegen einer krankheitswertigen Symptomatik und eine entsprechende Diagnosestellung nach dem ICD 10 (psychische und Verhaltensstörungen/F-Diagnose)
Für die ersten 10 Therapiesitzungen sind die ärztliche Bestätigung sowie die Honorarnoten mit Zahlungsbestätigungen ausreichend. Für den Kostenzuschuss über die 10. Therapiesitzung hinaus, ist ein Antrag notwendig.